Wer ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, ist nach §1 PflVG / § 1 StVG dazu verpflichtet, eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über den Abschluß einer Vollkasko- oder einer Teilkasko-Versicherung.
- Vollkasko (Teilkasko ist eingeschlossen)
- selbstverschuldete Unfälle
- Vandalismusschäden durch Dritte
- Teilkasko
- Blitzschlag, Brand / Explosion
- Hagel / Sturm, Überschwemmung
- Glasbruch
- Wildschäden
- Marderbiss
- Diebstahl

