Richtig versichert aber Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten
Beachtung von Sicherheitsvorschriften in der Feuer-Versicherung
Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung industrieller und gewerblicher Betriebe dar.
Dieser Gefahr soll durch vorbeugende ( Brandschutz ) Maßnahmen wirksam begegnet werden
Dazu gehört u. a. die Beachtung diverser Sicherheitsvorschriften.
Nach Teil B § 8 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung ( AFB 2008 ) kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden, wenn
der Versicherungsnehmer nicht alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachtet hat.
Ganz wesentlich für den Erhalt des Versicherungsschutzes in der Feuer-Versicherung ist die regelmäßige Revision der elektrischen Licht- u. Kraftanlagen des Unternehmens durch einen anerkannten Sachverständigen.
Diese muss nach den Anforderungen der Versicherer mindestens alle 2 Jahre stattfinden.
Auch wenn der Versicherer die Befundscheine nicht anfordert, bleibt die Verpflichtung zur Revision bestehen.
Diese regelmäßige Überprüfung
- hilft bei der Erfüllung der Vorschriften u. Obliegenheiten
- schützt vor dem evtl. Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
- entlastet u. U. im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung
- mindert die Unfall- und Feuer-/ Explosionsgefahr
- bewahrt damit vor Schäden und Unannehmlichkeiten
Die anerkannten Sachverständigen sind vom Verband der Sachversicherer( VdS ) unter der Internetadresse www.vds.de/Elektrosachverstaendige.157.0.html gelistet.
Wenden Sie sich an uns, falls Sie Fragen haben.

